Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Erlass der Gerichtskosten; selbst im Fall eines dauerhaft mittellosen Betroffenen verbleibt es im Ermessen der zuständigen Behörde, ob sie einem Gesuch um Erlass von Gerichtskosten ganz oder teilweise Folge gibt (Urteil des Bundesgerichtes 6B_1026/2021 vom 5. Oktober 2022 Erw. 2.3). Es ist nicht zu verkennen, dass sich die Kostentragung als hart erweisen kann. Dies ist eine der gesetzlichen Folgen der Straftat.