E. Gegen diese Verfügung erhob A.___ (Rekurrent), weiterhin vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. Kaspar Noser, mit Eingabe vom 2. Mai 2022 Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement und beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und die vom Kantonsgericht auferlegten Verfahrenskosten seien ganz zu erlassen. Zudem ersuchte er um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung.