D. Nach weiteren Schriftenwechseln und Einreichung aktueller Unterlagen zur finanziellen Situation von A.___ entsprach die Staatsanwaltschaft, Rechnungswesen, dem Gesuch von A.___ um Erlass der Verfahrenskosten teilweise und verfügte am 22. April 2022 einen Teilerlass der Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 14'068.40, sofern er die verbleibenden Kosten im Umfang von Fr. 1'700.– bezahlt.