Das Kantonsgericht St.Gallen verurteilte A.___ mit (rechtskräftigem) Entscheid vom 4. Juni 2018 wegen mehrfacher Tierquälerei, mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu je Fr. 50.– und auferlegte ihm die Kosten des Untersuchungs-, erstinstanzlichen sowie Berufungsverfahrens von insgesamt Fr. 15'768.40, Fr. 7'007.50 davon für die amtliche Verteidigung.