7. In Bezug auf die Aufhebung des Vortrittsrechts an der K.___-strasse, L.___-strasse, Erschliessungsstrasse Grundstücke Nrn.___ und J.___-strasse Südwest macht der Rekurrent in der Rekursbegründung geltend (ohne jedoch einen entsprechenden Antrag zu stellen), dass der Vollständigkeit halber auch die Einmündungen N.___-strasse sowie O.___-strasse mit dem Signal «kein Vortritt» versehen werden müssten.