b) Der Rekurrent spricht der beabsichtigten Reduktion der Höchstgeschwindigkeit ganz allgemein ein öffentliches Interesse ab. Aus dem Gutachten geht demgegenüber klar hervor, dass verschiedene Sicherheits- und Infrastrukturdefizite vorliegen. Die Zielsetzung der angefochtenen Verfügung, vorab die Erhöhung der Verkehrssicherheit, liegt zweifellos im öffentlichen Interesse und entgegen der Darstellung im Rekurs sind auch mindestens zwei der in Art. 108