Zur Sicherstellung der angestrebten tieferen Geschwindigkeiten schlägt das Gutachten – wie vorn unter Ziff. 2 Bst. b erwähnt – ergänzende Massnahmen vor, nämlich neben der entsprechenden Signalisation u.a. die Demarkierung der Leitlinie, die Wiederholung der Signalisation oder die Anpassung des Geländers und Verlängerung des Trottoirs als «Sofortmassnahmen». Für den Fall, dass diese «Sofortmassnahmen» nicht die gewünschte Wirkung zeigen sollten, empfiehlt das Gutachten bei Bedarf weitere gestalterische oder bauliche Massnahmen zur optischen oder faktischen Reduktion der Fahrbahnbreite.