11/15 engen Brücke über die J.___, die dortige Kurve im Strassenverlauf sowie der bestehenden Bebauung stark unterschritten werden (und nicht mit verhältnismässigem Aufwand behoben werden können). Auch die in der VSS-Norm 40 090b definierten Anhaltesichtweiten können mit der derzeit zulässigen Höchstgeschwindigkeit weder bei der Überführung noch im Kurvenbereich eingehalten werden. Als Infrastrukturdefizit beschreibt das Gutachten, dass nördlich der Überführung auf der östlichen Strassenseite eine private Einfahrt zum Bauernhof sehr spitzwinklig in die H.___-strasse einmündet.