Im betroffenen Strassenabschnitt beträgt die Fahrbahnbreite – mit Ausnahme der engsten Stelle mit lediglich 5.1 m bei der Brücke über den Bach «J.___» sowie der breitesten Stelle mit 6.3 m bei der Überführung über die Bahnlinie – durchgehend ca. 5.9 m. Damit ist der Grundbegegnungsfall gemäss VSS-Norm 40 201 zwischen Personenwagen und einem Lastwagen bei reduzierter Geschwindigkeit (Annahme: 30 km/h) – ausser bei der Brücke – gewährleistet. Lediglich im Bereich der Geleiseüberführung hat es ein 1.60 m breites (nach der entsprechenden VSS-Norm 640 070 zu knapp ausgebautes) Trottoir auf der westlichen Strassenseite.