Vorliegend sieht der Gemeinderat Z.___ derzeit explizit kein Strassenprojekt für die H.___-strasse vor, sondern möchte zunächst lediglich die Sofortmassnahmen, vorab die Reduktion der Geschwindigkeit auf einer Strecke von rund 650 m zwischen der Brücke über den Bach «J.___» und dem Signal «Generell 50» beim Dorfeingang, umsetzen. Bei den «Sofortmassnahmen» erfordert einzig die Trottoirverlängerung ein strassenplanerisches Verfahren. Nachdem der Gemeinderat die öffentliche Auflage inzwischen zeitnah nachgeholt hat, ist die Koordinationspflicht eingehalten.