Dabei wird zwischen «Sofortmassnahmen» (Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 80 km auf 50 km/h, Demarkierung Leitlinie, Wiederholung der Signalisation, Baumbepflanzung, Anpassung Geländer und Trottoir) und «weiteren Massnahmen» (Reduktion der Fahrbahnbreite) unterschieden. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, zunächst die «Sofortmassnahmen» umzusetzen und erst in einer weiteren Etappe – sofern die «Sofortmassnahmen» keine Wirkung zeigen, d.h. die (herabgesetzten) Geschwindigkeiten nicht eingehalten werden sollten – bei Bedarf «weitere Massnahmen» gestalterischer oder baulicher Art umzusetzen.