b) Im erwähnten Gutachten werden verschiedene Massnahmen zur Behebung der festgestellten Sicherheitsdefizite empfohlen. Dabei wird zwischen «Sofortmassnahmen» (Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 80 km auf 50 km/h, Demarkierung Leitlinie, Wiederholung der Signalisation, Baumbepflanzung, Anpassung Geländer und Trottoir) und «weiteren Massnahmen» (Reduktion der Fahrbahnbreite) unterschieden.