Die angefochtene Verkehrsanordnung sei daher nicht geeignet, die angestrebten Ziele zu erreichen. Zudem sei der besagte Strassenplan selber nicht nur untauglich, sondern vermöge insbesondere die Verkehrssicherheit der Zufussgehenden nicht zu verbessern, da das Trottoir zu diesem Zweck viel weiter verlängert werden müsste und zwar sinnvollerweise in beide Richtungen, mindestens aber in Richtung Dorf Z.___. Am 22. September 2023 zeigten die Rechtsvertreter des Rekurrenten an, dass das Mandatsverhältnis per sofort beendet sei. 6/15 Erwägungen