Im Schreiben vom 13. Oktober 2022 wiederholt der Rekursgegner, dass lediglich die Verlängerung des Trottoirs mittels Teilstrassenplan zu erlassen sei, und erklärt gleichzeitig, dass ein solcher mittlerweile vorliege und nach erfolgter Vorprüfung durch das kantonale Tiefbauamt (TBA) öffentlich aufgelegt werde. E. Im Einverständnis des anwaltlich vertretenen Rekurrenten wurde das vorliegende Rekursverfahren am 28. November 2022 bis zur Erledigung des Strassenplan- und Einspracheverfahrens betreffend Trottoirverlängerung formlos sistiert.