b) In der Vernehmlassung vom 9. Mai 2022 beantragt die Vorinstanz ebenfalls sinngemäss, den Rekurs abzuweisen und reicht die Vorakten ein. Zur Begründung der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wiederholt sie mit Hinweis auf die begründete Verfügung, das Befahren des betreffenden Abschnitts der H.___- strasse mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h stelle die Verkehrsteilnehmenden vor grosse Herausforderungen.