- Aus dem Gutachten ergebe sich, dass die beabsichtigte Geschwindigkeitsreduktion für sich allein nicht geeignet sei, um die angeblich fehlende Sicherheit zu verbessern. Vielmehr seien laut Gutachten weitere flankierende Massnahmen, wie das Entfernen der Leitlinie, eine Baumbepflanzung sowie eine Anpassung des Geländers und des Trottoirs erforderlich, um die signalisierte Geschwindigkeit sicherzustellen.