- In diesem Zusammenhang sei insbesondere auch der Zweck der H.___-strasse als Gemeindestrasse erster Klasse zu berücksichtigen. Diese diene nicht der Erschliessung der Kita, sondern dem örtlichen und überörtlichen Verkehr, führe durch Landwirtschaftsgebiet und verbinde die Dörfer Y.___ (mit dem dortigen Zugang zur Autobahn) und Z.___. - Sonstige zulässige Gründe für eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit nach Art. 108 Abs. 2 SSV seien weder aus dem Gutachten noch aus der angefochtenen Verfügung ersichtlich.