- Aufheben des Vortrittsrechts mit dem Signal «Kein Vortritt» (3.02) b) In der Verfügung wird u.a. ausgeführt, dass die H.___-strasse eine Gemeindestrasse erster Klasse sei, welche die Dörfer Z.___ und Y.___ verbinde. Der betroffene Strassenabschnitt zwischen der Liegenschaft I.___ und dem Fliessgewässer «J.___» sei rund 650 m lang, befinde sich im Ausserortsbereich und sei bei Zufussgehenden und Radfahrenden als Verbindung in die Naherholungsgebiete sehr beliebt. Zudem diene die H.___-strasse als Erschliessung für die Kindertagesstätte «B.___» (nachfolgend Kita).