Wegen eines vorzeitigen Strafvollzugs und des Vollzugs einer stationären therapeutischen Massnahme blieb er dennoch in der Schweiz. Im August 2018 wurde die Massnahme aufgehoben und gegen ihn ein Einreiseverbot verfügt. Seither hat er zumindest zeitweise in Italien gelebt (vgl. Vorakten S. 1371) und die aktenkundigen Aufenthalte in der Schweiz waren rechtswidrig und können nicht zu seinen Gunsten in Anschlag gebracht werden. Erst seit Februar 2022 hält er sich für die Dauer des Verfahrens rechtmässig wieder hier auf. Insgesamt verfügt der Rekurrent – trotz einiger Unterbrüche – über eine lange Anwesenheit.