- mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft J.___ vom 2. Februar 2013 wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen; - mit Strafbefehl des Untersuchungsamtes N.___vom 26. April 2013 wegen mehrfachen versuchten Raubs zu einer Freiheitsstrafe von 180 Tagen; - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft J.___ vom 1. Januar 2014 wegen Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen; - mit Urteil des Bezirksgerichtes K.____ vom 23. Februar 2015 wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs und einfacher Körperverletzung