Nationalität der verschiedenen Beteiligten; der seit der Tat vergangene Zeitraum; das Verhalten des Ausländers während diesem; die familiäre Situation des Betroffenen (unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes des Kindesinteresses); die Dauer der Ehe und andere Hinweise auf die Qualität des Ehelebens; ob der Ehegatte bei Eingehung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; die sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Aufnahmestaat und zum Herkunftsland (Urteil des Bundesgerichtes 2C_819/2021 vom 12. Mai 2022 E. 5.1. mit Hinweisen).