H. Am 17. Oktober 2023 gingen weitere polizeiliche Akten ein, aus denen sich ergab, dass der Rekurrent 1 am 15. September 2023 von der Polizei beim Konsum von Kokain mittels Spritze angehalten und für 30 Tage vom Gebiet der Stadt V.___ weggewiesen worden war. Sodann war er am 6. Oktober 2023 wegen Hausfriedensbruchs zur Anzeige gelangt, nachdem er in V.___ eine Warenhausfiliale trotz bestehenden Hausverbots betreten hatte.