1. Es sei die Verfügung ZEMIS-Nr. 1231373 des Migrationsamtes vom 8. Februar 2022 aufzuheben und das Familiennachzugsgesuch gutzuheissen; 2. Es sei dem Rekurrenten 1 im Rahmen der aufschiebenden Wirkung des Rekurses resp. im Sinne vorsorglicher Massnahmen zu bewilligen, das Verfahren bis zum rechtskräftigen Entscheid in der Schweiz abzuwarten und es sei das Migrationsamt daher anzuweisen, bis zum rechtskräftigen Entscheid auf alle Vollziehungsvorkehrungen zu verzichten resp. diese zu unterlassen;