Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Q.___ vom 8. Mai 2020 wurde er der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts schuldig gesprochen. Die bedingte Entlassung vom 23. Januar 2020 wurde widerrufen und er unter Einbezug des Strafrests von 60 Tagen mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten als Gesamtstrafe sanktioniert. Am 11. Mai 2020 ersuchten er und C.___ um Erteilung einer Kurzaufenthaltbewilligung EU/EFTA für ersteren zwecks Eintragung der Partnerschaft. Mit Eingabe vom 31. August 2020 beantragte A.___ eine vorübergehende Aufhebung des Einreiseverbots, was das SEM mit Verfügung vom 9. September 2020 ablehnte.