Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Q.___ vom 2. Oktober 2019 wurde er wegen rechtswidriger Einreise und rechtswidrigen Aufenthalts mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bestraft (Vorakten S. 1218 ff.). Nach der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug (Strafrest: 60 Tage) und der verfügten Wegweisung aus der Schweiz vom 23. Januar 2020 (Vorakten S. 1227 ff.) wurde er am 29. Januar 2020 ein weiteres Mal nach Italien überstellt (vgl. Vorakten S. 1247 [Frage 4]).