Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Q.___ vom 17. Mai 2019 wurde er wegen rechtswidriger Einreise und rechtswidrigen Aufenthalts zu einer Freiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt (Vorakten S. 1186 ff.). Am 3. Juli 2019 ersuchten er und C.___, beide vertreten durch lic.iur. Pierre André Rosselet, Rechtsanwalt, Zürich, im Kanton