Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Q.___ vom 22. Januar 2019 wurde er wegen rechtswidriger Einreise, rechtswidrigen Aufenthalts und mehrfacher Übertretung des BetmG mit einer Freiheitsstrafe von 90 Tagen bestraft (Vorakten S. 1163 f.). Am 18. März 2019 wurde er weggewiesen und nach der Haftentlassung am 24. April 2019 erneut nach Italien überstellt (Vorakten S. 1171 ff.).