- mit Strafbefehl des Untersuchungsamtes O.___vom 20. Mai 2010 wegen mehrfachen Diebstahls, Verbrechens gegen das BetmG und Übertretung desselben zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten (Vorakten S. 344 ff.); - mit Urteil des Bezirksgerichtes K.____ vom 25. August 2011 wegen Raubs, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Vergehens gegen das BetmG und Übertretung desselben zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer Busse von Fr. 200.–; zusätzlich wurde eine ambulante Behandlung nach Art. 63 des