_ vom 7. Juli 2009 wegen mehrfachen Diebstahls, Sachbeschädigung und Vergehen gegen das BetmG zu einer Geldstrafe von 135 Tagessätzen zu je Fr. 30.– und einer Busse von Fr. 300.–; - mit Strafbefehl des Untersuchungsamtes N.___vom 11. September 2009 wegen mehrfachen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Vergehens gegen das BetmG und Übertretung desselben zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 20.– und einer Busse von Fr. 300.–; - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft M.___vom 6. Oktober 2009 wegen insbesondere Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von zehn Tagen und einer Busse von Fr. 300.–;