_ vom 15. Mai 2008 wegen Raubs und mehrfacher Übertretung des BetmG zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je Fr. 20.– und einer Busse von Fr. 100.–; - mit Strafbefehl des Untersuchungsamtes N.___vom 8. Dezember 2008 wegen Diebstahls und mehrfacher Übertretung des BetmG zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je Fr. 30.– und einer Busse von Fr. 500.–; - mit Strafbefehl des Bezirksamtes L.___