Wegen «unberechenbaren, gefährlichen und teilweise perversen Verhaltens» erfolgte im Herbst 2001 die Versetzung in die geschlossene Abteilung des Jugendheims I.___. Ab dem Jahr 2002 hielt er sich bis zur Mündigkeit in Aussenwohngruppen in Ungarn und Kroatien auf, bevor er in die Schweiz zurückkehrte (vgl. Vorakten S 525 f. und 688). In den Jahren 2007 bis 2011 ergingen gegen A.___ 22 Verurteilungen. Er wurde insbesondere wie folgt verurteilt: