b) Die Disziplinarverfügung der Strafanstalt Saxerriet vom 19. Januar 2021 wird aufgehoben und die Streitsache zur Abklärung des Sachverhalts im Sinn der Erwägungen und allfälliger neuer Entscheidung an die Strafanstalt Saxerriet zurückgewiesen. 2. Auf die Erhebung einer Entscheidgebühr von Fr. 300.– bei der Strafanstalt Saxerriet wird verzichtet.