3. Unter Hinweis auf die Ausführungen im Entscheid des Verwaltungsgerichtes vom 27. April 2021 ist die Verfügung der Strafanstalt Saxerriet vom 19. Januar 2021 aufzuheben und die Streitsache zu weiteren Abklärungen im Sinn der Erwägungen sowie zur allfälligen neuen Entscheidung an die Strafanstalt Saxerriet zurückzuweisen (Art. 56 Abs. 2 VRP). 4.a) Für das Rekursverfahren wurde A.___ die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung gewährt.