Im Vergleich dazu habe A.___ eine Gesichtsmaske getragen, aber eine andere als die von der Strafanstalt abgegebene Maske. Es habe sich um seine erste Verfehlung innerhalb von mehreren Monaten gehandelt und nicht von wenigen Wochen. Vorgängige Ermahnungen oder Verwarnungen habe es gemäss den Akten nicht gegeben.