___ die Maskenregelung kritisch hinterfrage und in seiner Stellungnahme vom 18. Januar 2021 eine anfechtbare Verfügung zwecks Weiterzugs verlangt habe. Es wäre nicht zulässig, wenn die Wahrnehmung gesetzlich vorgesehener Rekurs- und Beschwerdemöglichkeiten zu einer Verschärfung der Sanktionen führen würde. Gegenüber einem anderen Insassen der Strafanstalt sei ausserdem die gleiche Disziplinarmassnahme verfügt worden.