Falls der vom Direktor erwähnte Effekt tatsächlich zu beobachten sei, erscheine es aber trotzdem nicht zulässig, gestützt darauf, die zwei mildesten Disziplinarmassnahmen generell nicht mehr anzuwenden, insbesondere bei einem erstmals zu sanktionierenden Insassen wie A.___ und einer vergleichsweise leichten Verfehlung. Nicht entscheidend für die Verfügung einer Disziplinarmassnahme dürfe sodann sein, dass A.___