Er führe aus, aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre hätten sich beide Massnahmen jedoch als wirkungslos und ohne Änderungseffekt auf die Insassen erwiesen. Falls der vom Direktor erwähnte Effekt tatsächlich zu beobachten sei, erscheine es aber trotzdem nicht zulässig, gestützt darauf, die zwei mildesten Disziplinarmassnahmen generell nicht mehr anzuwenden, insbesondere bei einem erstmals zu sanktionierenden Insassen wie A.___