Sie enthalte nämlich den Hinweis, dass die getroffenen Massnahmen vorerst bis 31.Dezember 2020 gelten würden und je nach Entwicklung aufgehoben, abgeändert oder verlängert werden könnten. Der verfügte Zelleneinschluss während der Freizeit und der Entzug des Fernsehers und Computers seien im Vergleich zu anderen möglichen Disziplinarmassnahmen eher milde Sanktionen.