Gemäss Disziplinarverfügung sei einem Mitarbeiter der Strafanstalt am 17. Januar 2021 kurz vor Mittag im Speisesaal aufgefallen, dass A.___ sich zu einem Mitinsassen an den Tisch gesetzt und dabei nicht die von der Strafanstalt abgegebene, sondern eine schwarze Gesichtsmaske getragen habe. A.___ habe behauptet, die getragene Maske sei eine schwarze, medizinische Wegwerf-Hygiene- maske gewesen.