Der Insasse hat nach Art. 6 der Hausordnung für die Strafanstalt Saxerriet die Vollzugsvorschriften einzuhalten und den Anordnungen der Mitarbeitenden Folge zu leisten. Er hat alles zu unterlassen, was die geordnete Durchführung des Vollzugs sowie die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der Anstalt gefährdet.