Das Verwaltungsgericht hiess mit Entscheid vom 27. April 2021 die Beschwerde von A.___ gegen die Verfügung des Sicherheits- und Justizdepartementes vom 17. März 2021 gut, soweit es darauf eintrat und hob die Verfügung auf. Das Gesuch vom A.___ um unentgeltliche Rechtspflege