der (praktikablen) Vermeidung einer Verbreitung des Coronavirus in der Strafanstalt und somit auch dem Schutz der Gesundheit der Insassengemeinschaft dienen. A.___ sei – wie sämtliche Insassen – mit Schreiben des Direktors vom 20. Oktober 2020 über die geltenden ausserordentlichen Massnahmen informiert worden. Die entsprechende Passage sei sogar grafisch hervorgehoben worden.