Es werde dazu im Wesentlichen auf die Rekursvernehmlassung der Strafanstalt Saxerriet vom 11. Februar 2021 verwiesen. Die ausserordentlichen Anordnungen der Strafanstalt Saxerriet im Zusammenhang mit der epidemiologischen Lage seien nachvollziehbar und würden der (praktikablen) Vermeidung einer Verbreitung des Coronavirus in der Strafanstalt und somit auch dem Schutz der Gesundheit der Insassengemeinschaft dienen.