D. In ihrer Vernehmlassung vom 17. Februar 2021 beantragte die (damalige) Leiterin des Amtes für Justizvollzug, der Rekurs sei abzuweisen. Zur Begründung führte sie im Wesentlichen an, aufgrund der eingereichten Unterlagen würde dem Rekurs keine Erfolgsaussichten eingeräumt. Es werde dazu im Wesentlichen auf die Rekursvernehmlassung der Strafanstalt Saxerriet vom 11. Februar 2021 verwiesen.