Die Rekursschrift spreche von einem einwöchigen Zelleneinschluss und assoziiere somit eine Woche Abschottung von der Insassengemeinschaft, was in keiner Weise zutreffe. Als Alternativsanktion wäre tatsächlich der Verweis als mildeste Sanktion oder eine Geldbusse für ein leichtes Vergehen möglich gewesen. Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre seien beides Disziplinarsanktionen ohne Wirkung und somit ohne Änderungseffekt beim Insassen.