Die Anordnung der Tragpflicht von anstaltseigenen Schutzmasken sei von der Insassengemeinschaft in den letzten drei Monaten anstandslos und mit disziplinierter Regeleinhaltung bestens akzeptiert und umgesetzt worden. Ein klarer Indikator, dass die Vorgaben im Schreiben der Direktion verständlich und eindeutig formuliert gewesen seien. Sämtliche 120 Insassen hätten das Schreiben am Abend des 20. Oktober 2020 in ihrem eigenen Postfach vorgefunden.