Er sei auf diese Abweichung zu den Vorgaben hingewiesen worden. Uneinsichtig habe er erwidert, die getragene Maske weise dieselben Schutzkriterien auf, wie jene von der Anstalt abgegebene und vorgeschriebene Hygienemaske. Zusätzlich sei er darauf hingewiesen worden, dass gemäss Schreiben der Direktion vom 20. Oktober 2020 eigene Stoffmasken nicht erlaubt seien.