Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 3/11 C. In seiner Vernehmlassung vom 11. Februar 2021 hielt der (damalige) Direktor der Strafanstalt Saxerriet fest, am 17. Januar 2021 sei festgestellt worden, dass A.___ im Speisesaal eine nicht erlaubte Gesichts- Stoffmaske trage. Er sei auf diese Abweichung zu den Vorgaben hingewiesen worden.