Schliesslich sei darauf hinzuweisen, dass das Schreiben vom 20. Oktober 2020 an die Insassen nicht klar formuliert sei. Zwar sei die Rede davon, dass nur die abgegebenen Hygienemasken zu tragen seien. Jedoch werde im nächsten Satz lediglich festgehalten, dass eigene Stoffmasken nicht erlaubt seien.