Sie erwähne einzig, dass A.___ seit seinem Eintritt in die Strafanstalt bis anhin noch nie wegen eines Fehlverhaltens habe sanktioniert werden müssen. Weitere Würdigungen unterlasse die Strafanstalt gänzlich. Korrekt sei, dass sich A.___ bis anhin keine einzige Verfehlung in der Strafanstalt habe zu Schulden kommen lassen.